FAQ Vereinsverschmelzung

Ist die Verschmelzung beschlossene Sache?

Nein, denn über die Durchführung der Verschmelzung entscheiden die Vereinsmitglieder in der außerordentlichen Hauptversammlung am 20.11.2026.

Wer entscheidet über die Verschmelzung der Vereine?

Über die Verschmelzung der Vereine entscheiden die Hauptversammlungen sowohl der KSG als auch des SVG. Für diesen Zweck haben die Vorstände beider Vereine zu außerordentlichen Hauptversammlungen einberufen.

Welche Mehrheit ist für die Verschmelzung erforderlich?

Für die Zustimmung zur Verschmelzung bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmrechte gemäß der Satzung des SVG.

Findet die Abstimmung offen oder geheim statt?

Gemäß Satzung des SVG finden Abstimmungen in der Regel offen statt. Auf Antrag und Zustimmung von mindestens einem Drittel der anwesenden Stimmberechtigten wird die Abstimmung geheim durchgeführt.

Wer ist stimmberechtigt?

Stimmberechtigt nach Vereinssatzung sind alle bei der Versammlung anwesenden Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sowie ein anwesender gesetzlicher Vertreter für jedes Mitglied, welches das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Kann eine Vollmacht für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden?

Nein. Nur anwesende Stimmberechtigte können an der Abstimmung teilnehmen.

Kann die außerordentliche Hauptversammlung „hybrid“ stattfinden?

Nein, eine hybride Durchführung des Hauptversammlung ist nicht vorgesehen.

Welche Vorteile bringt die Verschmelzung für den Breitensport?

Durch die Verschmelzung steht mit dem Montag ein zusätzlicher Trainingstag zur Verfügung. Dies ermöglicht mehr zeitliche Flexibilität für Schwimmer, die am Mittwoch möglicherweise Konflikte andere Verpflichtungen haben. Weiterhin kann das Angebot für Mitglieder am Sonntag deutlich erweitert werden, da zusätzliche Zeiten zur Verfügung stehen.

Welche Vorteile bringt die Verschmelzung für Leistungsgruppenschwimmer und Masters?

Im Zusammenhang mit der Verschmelzung können je nach Leistungsniveau homogenere Gruppen gebildet werden und diese somit zielgenauer trainiert werden.

Durch die zusätzlichen Trainingszeiten stehen Förder- und Leistungsgruppenschwimmern sowie Masters zusätzliche Schwimmzeiten zur Verfügung, was der sportlichen Entwicklung förderlich ist.

Weiterhin können Trainerkapazitäten gebündelt und somit besser eingesetzt werden.