Im Rahmen der geplanten Verschmelzung des SV Gerlingen mit der KSG Gerlingen möchten wir Euch über die neuesten Entwicklungen informieren.
Verschmelzungsvertrag rechtlich geprüft und aktualisiert
Die erste Fassung des Verschmelzungsvertrags wurde zwischenzeitlich durch die Rechtsberatung des Württembergischen Landessportbunds (WLSB) geprüft. Die dabei berücksichtigten satzungsrechtlichen Vorgaben der KSG Gerlingen sowie die Anforderungen des Umwandlungsgesetzes (UmwG) und des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wurden in den Vertrag eingearbeitet.
Die aktualisierte Fassung des Verschmelzungsvertrags findet ihr hier:
Die einzige inhaltliche Änderung betrifft das Stimmrecht der bisherigen SVG-Mitglieder: Gemäß der Satzung der KSG Gerlingen kann das Stimmrecht bei Haupt- und Abteilungsversammlungen erst nach sechs Monaten Mitgliedschaft ausgeübt werden. Um sicherzustellen, dass die übergehenden SVG-Mitglieder an der ersten Abteilungsversammlung stimmberechtigt teilnehmen können, wird diese im Juli 2027 stattfinden.
Eure Fragen – unsere Antworten
Uns ist wichtig, den Verschmelzungsprozess transparent zu gestalten und alle offenen Fragen zu beantworten.
Daher werden wir eine FAQ-Liste mit häufig gestellten Fragen und Antworten zur geplanten Verschmelzung erstellen und auf unserer Webseite veröffentlichen.
Habt Ihr Fragen oder Anregungen? Sprecht gerne unseren Vorstand persönlich an oder schreibt uns an:
Weiterer Infoabend am 4. November 2026
📅 Mittwoch, 4. November 2026
🕗 20:15 Uhr
📍 Foyer des Gerlinger Hallenbads
Wir laden Euch herzlich zu einem weiteren Informationsabend ein. Hier habt Ihr erneut die Gelegenheit, Euch über den aktuellen Stand der Verschmelzung zu informieren, Fragen zu stellen und mit uns ins Gespräch zu kommen.
